Begleitung bei Betriebsprüfung

 

Das steuerliche Haftrisiko ist für den Unternehmer in der Regelung erst dann abgeschlossen, wenn die Betriebsprüfung beendet ist. Der Kreislauf vom Buchungssatz über Jahresabschluß und Steuererklärung schließt mit der Betriebsprüfung.  

Die Kanzlei Mayer betreut Sie bei der Betriebsprüfung nach dem Grundsatz "mit Rat und Tat überlegen", Ob Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, abgekürzte Außenprüfungen oder Prüfungen für Kleinstbetriebe bis hin zu Großbetriebsprüfungen.

 

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