Begleitung bei Betriebsprüfung

Das steuerliche Haftungsrisiko ist für den Unternehmer in der Regelung erst dann abgeschlossen, wenn die Betriebsprüfung beendet ist. Der Kreislauf vom Buchungssatz über Jahresabschluss und Steuererklärung schließt mit der Betriebsprüfung.

Die Kanzlei Mayer betreut Sie bei der Betriebsprüfung nach dem Grundsatz „mit Rat und Tat überlegen“. Ob Umsatzsteuer-Sonderprüfungen oder Umsatzsteuer-Nachschau, abgekürzte Außenprüfungen oder Prüfungen für Kleinstbetriebe bis hin zu Großbetriebsprüfungen.