Lohnbuchhaltung

Besonders bei der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ist ein umfangreiches und aktuelles Wissen in Sachen Steuer- und Sozialversicherungsrecht erforderlich. Unsere Mitarbeiter bilden sich in diesem Themenbereich kontinuierlich weiter, um den laufenden Änderungen gerecht zu werden. Wir stellen Ihnen gerne unser Know-how in diesem Themenbereich zur Verfügung.

Ihre Vorteile

Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind besonders komplex, da sie sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte beinhalten. Wir bieten Ihnen gerne unser steuerliches Wissen in diesem Bereich an. Unser Team sorgt für höchste Abrechnungssicherheit, rasche Auswertungen und die professionelle Erledigung aller anfallenden Arbeiten in Sachen Lohnbuchhaltung.

Unser Leistungsangebot

  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Berechnung laufender Lohnabgaben
  • steuerrechtliche Beratung bei Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung steuerpflichtiger und sozialversicherungspflichtiger Bestandteile
  • laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Onlineverbindung zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • Beratung zur Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Klärung steuerrechtlicher Zweifelsfragen
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt

Steuererklärungen für Selbständige und Nichtselbständige

Die Kanzlei Mayer erstellt für Sie sämtliche Steuererklärungen wie z. B.

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Feststellungserklärungen für Gemeinschaften
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Erklärungen zur Feststellung der Einheitswerte Grundvermögen
  • Steueranmeldungen
  • und vieles mehr

Für Nichtselbständige bzw. Privatpersonen ist durch das komplizierte Steuerrecht die Erstellung der Einkommenssteuererklärung nur noch durch Inanspruchnahme des Steuerberaters möglich. Besonders dann, wenn sämtliche Steuervergünstigungen ausgeschöpft werden sollen.

Über die Steuererklärungen hinaus bieten wir jeden Beratungsbedarf für Privatpersonen z.B. Eigenheimzulage, Immobilienerwerb, Finanzierung, Vermögensübertragung, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.